AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEIL 1: AGB zur Buchung von teco7 Programmen ("teco7 training")

TEIL 2: AGB zur Buchung von teco7 Side-Events ("teco7 fun & action")

TEIL 3: AGB zur Buchung von Ballartisten und Künstler des ITW

 

 

 


TEIL 1: AGB zur Buchung von teco7 Programmen ("teco7 training")

Gilt für alle teco7 Programme (teco7 Camp, teco7 Check, teco7 Complete, teco7 Intensiv)

 

1. Allgemeines
Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen (Vertrag) abgeändert oder ergänzt worden sind. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

Die Bresich & Udulutsch OEG (im folgendem Insitut für Trainingswissenschaften oder ITW genannt) ist Dienstleister für den Verein. Der Verein ist bei allen teco7 Programmen Veranstalter und bucht Leistungen des ITW.  Vereinbarte Leistungen werden ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrages für den Verein erbracht. Es wird hiermit festgehalten, dass das ITW weder gegenüber Dritten noch gegenüber dem Verein als Veranstalter auftritt.

2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich und gültig, wenn sie von der Bresich & Udulutsch OEG (ITW) und dem Verein schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Verträge werden immer zwischen dem ITW und dem Verein (zeichnungsberechtigte Person) geschlossen.

3. Angebote
Angebote sind grundsätzlich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.

4. Leistung
Gegenstand eines Auftrags kann die Buchung eines der teco7 Programme sein:

- teco7 Camp

- teco7 Intensiv Training

- teco7 Check

- teco7 Complete


Die vom ITW genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Vereins benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das ITW die benötigten Informationen erhält.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, vom ITW nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Ereignissen, die die Leistung des ITW wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen - berechtigen das ITW, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das ITW wird den Verein so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.

Alle Informationen zu Leistungspflichten sind dem "Vertrag zur Buchung eines teco7 Programms" zu entnehmen.

5. Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Euro.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Verein. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen das ITW, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Verein zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird das ITW dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

 

Die Verrechnung der vereinbarten und vertraglich fixierten Preise werden direkt mit dem Verein verrechnet. Das ITW bietet Pauschalpreise an, die Anzahl der teilnehmenden Kinder ist deshalb in den meisten Fällen für die Preisbildung nicht relevant. Je mehr Kinder bei einem teco7 Programm teilnehmen, desto günstiger ist daher die Teilnahmegebühr für das einzelne Kind.

 

Das ITW bietet im Rahmen der teco7 Programme spezielle Verkaufsaktionen (zB.: Verkauf von teco7 T-Shirts) an. Bei diesen Aktionen wird pro Kind/Verkauf kalkuliert und verrechnet.

6. Änderungen
Das ITW hat das Recht, Termine der einzelnen Trainingseinheiten (speziell bei "teco7 Complete"-Programm), sowie Zeitablauf und Trainerbesetzung aus gegebenen Anlass zu verändern und dafür Ersatztermine mit den Teilnehmern des Trainings zu vereinbaren.

7. Verzug, Rücktritt
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des ITW liegen, entbinden das ITW von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit in der die Leistung zu erfolgen hat.

Stornierungen durch den Verein sind nur mit schriflticher Zustimmung des ITW möglich.

Die Bedingungen und Konditionen des Stornos entnehmen Sie den Verträgen zur "Buchung eines teco7 Programmes".

 

Stornokosten (Prozentsätze beziehen sich auf Auftragswert inkl. Mwst):

Bei Rücktritt vom Vetrag wird eine pauschale Bearbeitung von 10 % fällig.

Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn des Programms 80 %.

bis 14 Tage vor Beginn des Programms 70 %.

bis 28 Tage vor Beginn des Programms 60 %.

bis 35 Tage vor Beginn des Programms 50%.



8. Haftung

Das ITW haftet nicht für ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Teilnehmer eines teco7 Programmes.

Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen - insbesondere auch gegenüber anderen Teilnehmern. Gegenüber dem Verein wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen von Teilnehmern oder des Vereins, übernommen. Weiters haftet das ITW nicht für Schäden, die von Programmteilnehmern oder von diesen mitgeführten Sachen, verursacht wurden.


9. Ausschluss eines Teilnehmers

Den Anordnungen der teco7 Trainer (= ITW Personal) und Personen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert, bei Wiederholung kann das Kind ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme durch den Veranstalter ausgeschlossen werden.

Das ITW ist zudem berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung (Programm) auszuschließen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde.


Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines Teilnehmers wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des ITW entziehen (zB.: Heimweh) notwendig sein, kann keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgen.

 

10. Erreichbarkeit der Vereinsleitung

Die Verantwortlichen des Vereins verpflichten sich, während der Durchführung  eines teco7 Programmes erreichbar zu sein, dies gilt insbesonders, wenn sich die Verantwortlichen zeitgleich im Urlaub befinden.

 

11. Mitwirkungspflicht

Mängel oder Störungen sind dem ITW Personal vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Verein durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Das ITW Personal vor Ort ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


12. Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen und Unterlagen bei allen Vorträgen, Seminaren, Schulungen und Trainingseinheiten des ITW liegt bei der Bresich & Udulutsch OEG. Die Vervielfältigung oder Weiterleitung darf nur mit schriftlicher Erlaubnis des ITW geschehen.

12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Für den Fall, dass der Vertragspartner des ITW keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, wird der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.


13. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bedingungen.

 

 


TEIL 2: AGB zur Buchung von teco7 Side-Events ("teco7 fun & action")

Gilt für alle "teco7 fun & action" Pakete (wie zb.: "Kick & Action Area", "Talent & Competition Area", "Kick & Fun Area", "Tag des Fußballs") sowie alle individualisierten und für Veranstaltungen abgestimmte und variierte Pakete.

 

Der in diesen AGB genannte "Veranstalter" ist die Person/Firma/Einrichtung/Instanz welche ein oder mehrere "teco7 fun & action" Pakete bucht.

 

1. Allgemeines
Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen (Vertrag) abgeändert oder ergänzt worden sind. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

Die Bresich & Udulutsch OEG (im folgendem Insitut für Trainingswissenschaften oder ITW genannt) ist Dienstleister für den Veranstalter. Der Veranstalter bucht Leistungen des ITW.  Vereinbarte Leistungen werden ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrages für den Veranstalter erbracht. Es wird hiermit festgehalten, dass das ITW weder gegenüber Dritten noch gegenüber einem Auftraggeber als Veranstalter auftritt.

2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich und gültig, wenn sie von der Bresich & Udulutsch OEG (ITW) und dem Veranstalter schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Veträge werden immer zwischen dem ITW und dem Veranstalter(zeichnungsberechtigte Person) geschlossen.

3. Angebote
Angebote sind grundsätzlich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.

4. Leistung
Gegenstand eines Auftrags kann die Buchung eines der "teco7 fun & action" Pakete sein:

- "Kick & Action Area"

- "Talent & Competition Area"

- "Kick & Fun Area"

- "Tag des Fußballs"


Die vom ITW genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Veranstalters benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das ITW die benötigten Informationen erhält.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, vom ITW nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Ereignissen, die die Leistung des ITW wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Regen/Hagel, schlechte Bodenbedingungen, Schnee/Eis - berechtigen das ITW ebenso, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das ITW wird den Veranstalter so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.

Alle Informationen zu den Leistungspflichten sind dem "Vetrag zur Buchung eines teco7 fun & action" Pakets zu entnehmen.

5. Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Alle Preise exkl. 20% Mwst. Vereinbarungen bzgl. Teilrechnung und Aufsplittung der tatsächlichen Kosten in mehreren kleineren Rechnungen sind dem "Vetrag zur Buchung eines teco7 fun & action" Pakets zu entnehmen.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Veranstalter. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen das ITW, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Veranstalter zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird das ITW dem Veranstalter in Rechnung stellen.

6. Änderungen
Das ITW hat das Recht, einzelne Module im Rahmen des jeweiligen Pakets sowie Personalbesetzung aus gegebenem Anlass zu verändern.


7. Verzug, Rücktritt
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des ITW liegen, entbinden das ITW von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit in der die Leistung zu erfolgen hat.

Stornierungen durch den Veranstalter sind nur mit schriflticher Zustimmung des ITW möglich. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Stornokosten beziehen sich auf das Posteingangsdatum beim ITW.

 

Stornokosten (Prozentsätze beziehen sich auf Auftragswert inkl. Mwst):

Bei Rücktritt vom Vetrag wird eine pauschale Bearbeitung von 20 % fällig.

Bei Rücktritt bis 30 Werktage vor Beginn des Events/Eventserie 80 %.

bis 60 Werktage vor Beginn des Events/Eventserie 70 %.

bis 90 Werktage vor Beginn des Events/Eventserie 60 %.



8. Haftung
Das ITW haftet nicht für ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Besucher der Veranstaltungen. Die Besucher bzw. deren gesetzliche Vertreter sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen - insbesondere auch gegenüber anderen Besuchern. Gegenüber dem Veranstalter wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen von Besuchern, übernommen.

 

9. Eventserien, Roadshows und Buchung von mehreren Paketen

Es kommt zu keiner Rückvergütung, sollte eine Roadshow oder eine Eventserie vorzeitig durch den Veranstalter/Auftraggeber abgebrochen werden. Nicht in Anspruch genommene Veranstaltungstage werden mit den in Punkt 7. beschriebenen Stornokosten durch den Veranstalter abgegolten.

 

10. Spesen, Hotelzimmer, etc.

Vereinbarungen bzgl. Unterkünfte, Spesen, Transport, etc. werden im Vetrag beschrieben.

 

11. Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Konzepte und Unterlagen des ITW liegt bei der Bresich & Udulutsch OEG. Die Vervielfältigung oder Weiterleitung darf nur mit schriftlicher Erlaubnis des ITW geschehen.

12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Für den Fall, dass der Vertragspartner des ITW keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, wird der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.


13. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bedingungen.

 

 

 


TEIL 3: AGB zur Buchung von Ballartisten und Künstler des ITW

Details zur Buchung eines Ballartisten des ITW oder des Ballartistik-Balletts finden sich im Vetrag (Künstlervetrag).

 

Generell gilt wie folgt:

Der in diesen AGB genannte Auftraggeber ist die Person/Firma/Einrichtung/Instanz welche einen oder mehrere Ballartisten, bzw. das Ballartistik-Ballett bucht.

 

Die Ballartisten werden durch das ITW vertreten und werden im Folgenden auch als "Künstler" bezeichnet.

 

1. Allgemeines
Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen (Vertrag) abgeändert oder ergänzt worden sind. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

Die Bresich & Udulutsch OEG (im folgendem Insitut für Trainingswissenschaften oder ITW genannt) ist für das Management der Ballartisten und Künstler verantwortlich. Vereinbarte Leistungen werden ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrages für den Auftraggeber erbracht.

2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich und gültig, wenn sie von der Bresich & Udulutsch OEG (ITW) und dem Auftraggeber schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Künstlerverträge werden immer zwischen dem ITW und dem Auftraggeber(zeichnungsberechtigte Person) geschlossen.

3. Angebote
Angebote sind grundsätzlich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.

4. Leistung
Gegenstand eines Auftrags kann die Buchung eines Ballartisten sein. Diese Buchung umfasst im Normalfall eine Ballartistikvoführung (Show), Interview, Autogrammstunde sowie interaktive Elemente mit dem Publikum. Details zu den Leistungen sind dem Künstlervertrag zu entnehmen.


Die vom ITW genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das ITW die benötigten Informationen erhält. Sollte die Leistungserbringung in Folge dessen zu spät sein (z.B.: Veranstaltung ist bereits zu Ende) wird dennoch das vereinbarte Honorar bezahlt. 

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, vom ITW nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die die Leistung des ITW (bzw. Ballartisten)wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen - berechtigen das ITW ebenso, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das ITW wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.

 

5. Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Euro. AllePreise exkl. MwSt.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftraggeber. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen das ITW und den Ballartisten, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird das ITW dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

 

Die Verrechnung der vereinbarten und vertraglich fixierten Preise werden direkt mit dem Auftraggeber verrechnet.


6. Änderungen
Das ITW hat das Recht, Personalbesetzungen (= anderere Ballartisten) aus gegebenem Anlass zu verändern und dafür geeigneten Ersatz zu stellen.

7. Verzug, Rücktritt
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des ITW liegen, entbinden das ITW und den Ballartisten von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit in der die Leistung zu erfolgen hat.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriflticher Zustimmung des ITW möglich.

Die Stornierung selbst hat schriftlich zu erfolgen.

 

Stornokosten / Pönale (Prozentsätze beziehen sich auf Auftragswert exkl. Mwst):

Bei Rücktritt vom Vetrag wird eine pauschale Bearbeitung von 10 % zzgl. Mwst. fällig.

Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn des Auftritts 80 % zzgl. Mwst.

bis 14 Tage vor Beginn des Auftritts 70 % zzgl. Mwst.

bis 28 Tage vor Beginn des Auftritts 60 % zzgl. Mwst.

bis 35 Tage vor Beginn des Auftritts 50% zzgl. Mwst.

 

8. Hotel, Spesen, Garderobe, Catering

Details zu Hotel- und Anreisespesen sind immer dem Künstlervertrag zu entnehmen.

 

Dem Ballartist wird eine versperrbare (!) Einzelgarderobe mit Duschmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Sollte das nicht möglich sein, wird dem Ballartist ein Einzelzimmer mit Dusche und WC in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt.

 

Dem Ballartist werden 2 Liter Mineralwasser in der Garderobe zur Verfügung gestellt. Weiters wird der Ballartist mit einer warmen Mahlzeit verpflegt.

 

9. Probe und Equipment

Der Ballartist findet sich ca. 1 Stunde vor Auftritt am Veranstaltungsort ein.

Sollte eine Probe zu einem früherem Zeitpunkt notwendig/gewünscht sein, werden die zusätzlichen Kosten im Künstlervertrag vereinbart.

 

Der Ballartist bringt eine eigene Musik-CD mit. Für die technische Infrastruktur (CD-Player und entsprechenden Lautsprechern/Anlage) sorgt der Auftraggeber/Veranstalter.

 

10. Ausrüstung des Ballartisten

Der Ballartist tritt ausschließlich in adidas Bekleidung auf. Sollte eine neutrale Bekleidung gewünscht werden, so organisiert und finanziert diese der Auftraggeber. Eine andere Bekleidungs-Marke ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird im Künstlervertrag vereinbart.

 

Schuhe sind IMMER von adidas. Der Ball kann durch einen neutralen ersetzt werden. Hierfür benötigt der Ballartist ca.1 Monat vor Auftrittsbeginn ein Muster.


11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Für den Fall, dass der Vertragspartner des ITW keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, wird der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.


12. Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bedingungen.

 

 

 



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