TEIL 1: AGB zur Buchung von teco7 Programmen ("teco7 training")
 Gilt für alle teco7 Programme (teco7 Camp, teco7 Check, teco7 Complete, teco7 Intensiv) 1. Allgemeines Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen (Vertrag) abgeändert oder ergänzt worden sind. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die Bresich & Udulutsch OEG (im folgendem Insitut für Trainingswissenschaften oder ITW genannt) ist Dienstleister für den Verein. Der Verein ist bei allen teco7 Programmen Veranstalter und bucht Leistungen des ITW. Vereinbarte Leistungen werden ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrages für den Verein erbracht. Es wird hiermit festgehalten, dass das ITW weder gegenüber Dritten noch gegenüber dem Verein als Veranstalter auftritt.
2. Vertragsumfang und Gültigkeit Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich und gültig, wenn sie von der Bresich & Udulutsch OEG (ITW) und dem Verein schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Verträge werden immer zwischen dem ITW und dem Verein (zeichnungsberechtigte Person) geschlossen.
3. Angebote Angebote sind grundsätzlich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.
4. Leistung Gegenstand eines Auftrags kann die Buchung eines der teco7 Programme sein: - teco7 Camp - teco7 Intensiv Training - teco7 Check - teco7 Complete Die vom ITW genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Vereins benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das ITW die benötigten Informationen erhält.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, vom ITW nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Ereignissen, die die Leistung des ITW wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen - berechtigen das ITW, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das ITW wird den Verein so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Alle Informationen zu Leistungspflichten sind dem "Vertrag zur Buchung eines teco7 Programms" zu entnehmen.
5. Preise und Zahlungskonditionen Alle Preise verstehen sich in Euro.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Verein. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen das ITW, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Verein zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird das ITW dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Verrechnung der vereinbarten und vertraglich fixierten Preise werden direkt mit dem Verein verrechnet. Das ITW bietet Pauschalpreise an, die Anzahl der teilnehmenden Kinder ist deshalb in den meisten Fällen für die Preisbildung nicht relevant. Je mehr Kinder bei einem teco7 Programm teilnehmen, desto günstiger ist daher die Teilnahmegebühr für das einzelne Kind. Das ITW bietet im Rahmen der teco7 Programme spezielle Verkaufsaktionen (zB.: Verkauf von teco7 T-Shirts) an. Bei diesen Aktionen wird pro Kind/Verkauf kalkuliert und verrechnet.
6. Änderungen Das ITW hat das Recht, Termine der einzelnen Trainingseinheiten (speziell bei "teco7 Complete"-Programm), sowie Zeitablauf und Trainerbesetzung aus gegebenen Anlass zu verändern und dafür Ersatztermine mit den Teilnehmern des Trainings zu vereinbaren.
7. Verzug, Rücktritt Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des ITW liegen, entbinden das ITW von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit in der die Leistung zu erfolgen hat.
Stornierungen durch den Verein sind nur mit schriflticher Zustimmung des ITW möglich. Die Bedingungen und Konditionen des Stornos entnehmen Sie den Verträgen zur "Buchung eines teco7 Programmes". Stornokosten (Prozentsätze beziehen sich auf Auftragswert inkl. Mwst): Bei Rücktritt vom Vetrag wird eine pauschale Bearbeitung von 10 % fällig. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn des Programms 80 %. bis 14 Tage vor Beginn des Programms 70 %. bis 28 Tage vor Beginn des Programms 60 %. bis 35 Tage vor Beginn des Programms 50%.
8. Haftung
Das ITW haftet nicht für ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Teilnehmer eines teco7 Programmes. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen - insbesondere auch gegenüber anderen Teilnehmern. Gegenüber dem Verein wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen von Teilnehmern oder des Vereins, übernommen. Weiters haftet das ITW nicht für Schäden, die von Programmteilnehmern oder von diesen mitgeführten Sachen, verursacht wurden. 9. Ausschluss eines Teilnehmers
Den Anordnungen der teco7 Trainer (= ITW Personal) und Personen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert, bei Wiederholung kann das Kind ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme durch den Veranstalter ausgeschlossen werden. Das ITW ist zudem berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung (Programm) auszuschließen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde.
Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines Teilnehmers wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des ITW entziehen (zB.: Heimweh) notwendig sein, kann keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgen. 10. Erreichbarkeit der Vereinsleitung Die Verantwortlichen des Vereins verpflichten sich, während der Durchführung eines teco7 Programmes erreichbar zu sein, dies gilt insbesonders, wenn sich die Verantwortlichen zeitgleich im Urlaub befinden. 11. Mitwirkungspflicht Mängel oder Störungen sind dem ITW Personal vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Verein durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Das ITW Personal vor Ort ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 12. Urheberrecht Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen und Unterlagen bei allen Vorträgen, Seminaren, Schulungen und Trainingseinheiten des ITW liegt bei der Bresich & Udulutsch OEG. Die Vervielfältigung oder Weiterleitung darf nur mit schriftlicher Erlaubnis des ITW geschehen.
12. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Für den Fall, dass der Vertragspartner des ITW keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, wird der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bedingungen. |