27.01.2012
teco7 Freestyler vs. Fußball-Legenden: Die Freestyler kicken für den guten Zweck gegen Polster und Co.!
24.10.2011
Video: Edgar Davids und teco7 Talente
Edgar Davids trainierte mit drei teco7 Talenten am Red Bull Trainingsgelände!
22.02.2012
Ab April gibt es drei Fußballschulestandorte in und um Wien!
23.12.2011
Ein paar Schnappschüsse von der Feier in der Fußballschule.
29.11.2011
Alle Kinder der Fußballschule & Talente Akademie sind herzlich eingeladen!
> Fussballschule Archiv
Institut für Trainingswissenschaften / Bresich & Udulutsch OG, Hauptstrasse 4 / 7111 Parndorf
Autor: Mag. Sebastian Udulutsch
Institut für Trainingswissenschaften, Bresich & Udulutsch OG
Hauptstrasse 4 / 7111 Parndorf
1. Allgemeines
Alle Leistungen des ITW unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Das Institut für Trainingswissenschaften / Bresich & Udulutsch OG (im Folgenden kurz "ITW" genannt) ist "Dienstleister" für den Verein. Der Verein ist bei allen "teco7 Programmen" des ITW der eigentliche Veranstalter und bucht Leistungen des ITW.
Vereinbarte Leistungen werden ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrages für den Verein erbracht. Es wird hiermit festgehalten, dass das ITW weder gegenüber Dritten noch gegenüber dem Verein als Veranstalter auftritt.
2. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich und gültig, wenn sie vom ITW und dem auftraggebenden Verein schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Vereinbarung angegebenem Umfang. Vereinbarungen werden immer zwischen dem ITW und dem Verein (zeichnungsberechtigte Personen) geschlossen.
3. Angebote
Angebote sind grundsätzlich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich.
4. Leistungerbringung
Gegenstand eines Auftrags kann die Buchung eines der folgenden teco7 Programme sein:
- teco7 Camp
- teco7 Check
- teco7 Focus
- teco7 Planung
- teco7 Complete
- teco7 Football Freestyle Show/Workshop
- teco7 Trainingseinheiten
- teco7 Übungssammlungen (Print oder auf CD/DVD)
- teco7 Equipment wie "teco7 COOPLAY" oder "teco7 RINGPLAY"
Weiters Trainingseinheiten in der teco7 Fußballschule, bzw. der teco7 Talente Akademie.
5. Termine und Fristen
Die vom ITW genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Vereins benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das ITW die benötigten Informationen erhält.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, vom ITW nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die die Leistung des ITW wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen - berechtigen das ITW ebenso, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das ITW wird den Verein so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
6. Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Verein. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen das ITW, die laufenden Leistungen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnendgang sind vom Verein zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen wird das ITW dem Auftraggeber (Verein) in Rechnung stellen.
7. Änderungen
Das ITW hat das Recht, Termine der einzelnen Trainingseinheiten (speziell bei "teco7 Complete" und „teco7 Focus“ - Programm), sowie Zeitablauf und Trainerbesetzung aus gegebenen Anlass zu verändern und dafür Ersatztermine mit den Teilnehmern der Trainings zu vereinbaren.
8. Verzug, Rücktritt
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Frist für die Erbringung der Leistung aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des ITW ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Verein daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des ITW liegen, entbinden das ITW von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit in der die Leistung zu erfolgen hat.
9. Stornokosten
Stornierungen durch den Verein sind nur mit schriftlicher Zustimmung des ITW möglich.
Folgende Stornokosten treten bei einer Absage seitens des Vereins auf:
- Bis 2 Monate vor Beginn des teco7 Programms: 50% des vereinbarten netto Betrages
- Bis 1 Monat vor Beginn des teco7 Programms: 60% des vereinbarten netto Betrages
- Bis 2 Wochen vor Beginn des teco7 Programms: 70% des vereinbarten netto Betrages
- Bis 1 Woche vor Beginn des teco7 Programms: 80% des vereinbarten netto Betrages
10. Neubesetzung von Nachwuchsleitung (oder ähnlicher Position) oder/und Obmann
Es wird seitens des Vereins versichert, dass auch bei einem eventuellen Ausscheiden einer der beiden, oder beider Vereinsfunktionäre (aus welchem Grund aus immer) das teco7 Programm wie geplant mit den neuen Funktionären stattfindet.
11. Haftung
Das ITW haftet nicht für ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Teilnehmer eines teco7 Programmes. Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen - insbesondere auch gegenüber anderen Teilnehmern. Gegenüber dem Verein wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen von Teilnehmern oder des Vereins, übernommen. Für Schäden die von Campteilnehmern oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden haftet das ITW nicht.
12. Ausschluss eines Teilnehmers
Den Anordnungen der teco7 Trainer (bzw. ITW Personal) und Personen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert, bei Wiederholung kann das Kind ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme durch den Veranstalter ausgeschlossen werden.
Das ITW ist zudem berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde. Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines Teilnehmers wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des ITW entziehen (zB.: Heimweh) notwendig sein, kann keine anteilsmäßige Rückerstattung aus dem vereinbarten Pauschalbetrag erfolgen.
13. Erreichbarkeit der Vereinsleitung
Die Verantwortlichen des Vereins verpflichten sich, während der Durchführung des eines teco7 Programms erreichbar zu sein, dies gilt insbesondere, wenn sich die Verantwortlichen zeitgleich im Urlaub befinden.
14. Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind dem ITW Personal vor Ort sofort mitzuteilen. Kommt der Verein durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm diverse Ansprüche nicht zu. Das ITW Personal vor Ort ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Eisenstadt. Für den Fall, dass der Vertragspartner des ITW keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, bzw. diesen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetztes verlegt hat, wird der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bedingungen.
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